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Dauer: 9 Unterrichtseinheiten a´45 Minuten, mehr dazu hier ....

speziell nach der Maßgabe des


Hier finden Sie die Antragsrichtlinien

Wichtig:  vor Beginn des Kurses
muss
ein Antrag auf Kostenübernahme
seitens der Einrichtung gestellt werden.

Zur Beantragung können Sie gleich
das offizielle Formulare ausfüllen
und ausdrucken / absenden
 ...

Hier finden Sie den Kostenübernahmeantrag für Kindertagesstätten

  Für Teilnehmer, die über die BGW
(Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege)
versichert sind ist
unbedingt folgendes Anmeldeverfahren einzuhalten:

https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Praevention/Erste-Hilfe/Erste-Hilfe-Kostenuebernahme_node.html

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Sie bringen bitte 
immer
zum Lehrgang mit:
Die Ihnen vom GUV / der LUK / der BGW übersandte(n) Teilnehmerliste(n) im Original

Diese müssen von der Schule oder Kita ausgefüllt und gestempelt sein …

=> oder das Original der Kostenübernahme des Familienservicebüros
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Freitag, 18. September 2020 
von 09:00 bis 17:00 h 
Maschseekinder gemeinnützige GmbH Kindergroßtagespflege TAPS “Nesthäkchen“
Am Rathfeld 4, 30916 Isernhagen
www.taps-nesthaekchen.de
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Samstag, 31. Oktober 2020

10:00 -17:00 h
BH-T: Erste Hilfe mit Sicherheits- und Infektionsschutz in der Tagespflege
Kath. Familienbildungsstätte Hannover
Goethestr. 31, 30169 Hannover

Fortbildung für Tagespflegepersonen
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Montag, 25. Mai 2021
von 08:00 bis 16:00 h

Krippe Liliput e.V., Swiss - Life -Platz 1, 30659 Hannover
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 Erster Hilfe bei Notfällen von Kindergartenkindern -

vorgeschriebener Zeitumfang 9 x 45 Minuten
( 9 Unterrichtseinheiten a´45 Minuten )

=> 6,75 Stunden
                          

Gerne führe ich für die Mitarbeiter Ihrer Einrichtung diese Fortbildung durch ...

nach Abschluss des Kurses wird direkt über meinen Partner mit der GUVH / LUKN abgerechnet.

Terminabsprache unter [ 01520] 45 84 739 oder per Mail ....

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Hier finden Sie weitere, interessante Informationen:

Medikamentengabe in Schulen und Kindertagesstätten

hier finden Sie nähere Informationen:
https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/202-092.pdf​

Unfall...Was nun?

Informationen zum Vorgehen bei Unfällen
https://www.guvh.de/downloads/unfall-was-nun-11-2016-72dpi.pdf
Zeckenstich - Was tun?

Informationen zum Umgang mit Zeckenstichen
http://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/zecken.pdf

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Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften ...  

Auszug daraus: 4.8.3 (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend.Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an einem vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training.

Die Erste-Hilfe-Fortbildung kann auch innerhalb des zweijährigen Rhythmus in mehrere Abschnitte unterteilt werden. Dabei müssen die einzelnen Abschnitte in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und mindestens das gleiche Ergebnis wie die alle zwei Jahre stattfindende Fortbildung erreichen.

Nach Überschreiten der Zweijahresfrist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang notwendig. Die Fortbildung muss – wie die Erste-Hilfe-Ausbildung – bei einer von dem Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle durchgeführt werden.


Das Betriebshelfer-Training hat hierbei zwei Vorteile; der Erst-Helfer beherrscht die notwendigen Maßnahmen sicher ( durch die kürzeren Abstände der Unterweisung ) und für den Betrieb ist die Ausfallzeit im Regeldienstbetrieb verkürzt.

Bei Teilnehmern, die gem. UVV-Richtlinien an der Ausbildung teilnehmen und durch Ihren Betrieb entsandt werden, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten.


Lernziele und praktische Inhalte

Zielsetzung

Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder fokussiert sich auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Maßnahmen an Erwachsenen und Kindern (obligatorische Themen). Je nach Zielgruppe können darauf aufbauend weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder vermittelt und die Bewältigung von Notfallsituationen trainiert werden. Die Auswahl der hierfür zusätzlich optional zur Verfügung stehenden Themen erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen (siehe Auflistung „optionale Themen").

Obligatorische Themen

Die Teilnehmer sollen ...

eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Notfallstelle vornehmen können

• Allgemeinzustand erkrankter Kinder kontrollieren und hinsichtlich von lebensbedrohlichen Situationen beurteilen

• den Notruf absetzen können

• Rettung aus einem Gefahrenbereich kennen

• Maßnahmen zur psychischen Betreuung (Erwachsene, Kinder, Säuglinge) und zum Wärmeerhalt durchführen können

• die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen können (u.a. Kopfverletzungen)

• bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können

• die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen

• die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen

• die Seitenlage durchführen können

• die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können (Erwachsene, Kinder, Säuglinge)

• einen Automatisierten Externen Defibrillator (AED) innerhalb einer Wiederbelebung anwenden können

• Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können

• kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können

Praktische Inhalte ...

• Rettung aus dem Gefahrenbereich (AD*)

• Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)

• Maßnahmen zur psychischen Betreuung und desWärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)

• Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ**)
• Abdrücken am Oberarm (TÜ)

• Druckverband am Arm (TÜ)

• Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)

• Feststellen des Bewusstseins (TÜ)

• Feststellen der Atemfunktion (TÜ)

• stabile Seitenlage (TÜ)

• Wiederbelebung – Erwachsene, Kinder, Säuglinge - (TÜ)

• Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (TÜ)

* Ausbilderdemonstration (AD). Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie gegebenenfalls von einzelnen Teilnehmern geübt.

** Teilnehmerübungen (TÜ). Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie grundsätzlich von den Teilnehmern (insbesondere durch zielgruppen- orientierte Fallbeispiele) geübt.

Optionale Themen

Die Auswahl erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen.

• Maßnahmen bei Fremdkörpern in Wunden (Zecken, Insektenstiche etc.)

• Häufigsten Kinderkrankheiten erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erstversorgung durchführen

• Verletzungen im Bauchraum erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

• Knochenbrüche und Gelenksverletzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen

• Erfrierungen erkennen und entsprechenden Maßnahmen ergreifen

• Maßnahmen bei Brandwunden durchführen

• Verätzungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

• Sportverletzungen erkennen und versorgen

• Augenverletzungen erkennen und versorgen

• Unterkühlungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

• Vergiftungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

• ggf. besondere zielgruppenspezifische Inhalte


Eigener Zusatz:

  • Psychische Betreuung von kranken Kindern / verunfallten Kindern
  • Literaturempfehlungen, persönlicher Verbandkasten für den Kindergarten
  • Sie stellen Ihre Fragen ....

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Gesetzliche Regelungen:

BGV A 5 Erste Hilfe ( bisher VBG 109 ) vom 1. Oktober 1994 sagt: 

§ 6 Zahl der Ersthelfer:

Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der ständigen Belegschaft, in sonstigen Betrieben 10 % der Belegschaft.

§ 7 Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung:

Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die durch

·        den Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB)

·        das Deutsche Rote Kreuz (DRK)

·        die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)

·        den Malteser-Hilfsdienst (MHD)

in der Ersten Hilfe ausgebildet sind. 
 
Abweichend kann der Unternehmer auch Personen als Ersthelfer einsetzen, die ihre Ausbildung in der Ersten Hilfe bei einer berufsgenossenschaftlich für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe anerkannten Stelle erhalten haben.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in angemessenen Zeitabständen fortgebildet werden. 

Für die Fortbildung gilt:

·          Erst- oder Grundausbildung in Erster Hilfe mit mindestens acht Doppelstunden

·          frühestens nach zwei Jahren, spätestens im dritten Jahr nach der Erstausbildung ein Erste Hilfe Training mit mindestens vier Doppelstunden

·        nach Ablauf von drei Jahren eine erneute Grundausbildung 

Die Kosten für die erneute Grundausbildung werden dabei nicht von der GUV / LUK  übernommen, VORHER bei der BGW anfragen! ( Stand: Feb. 2009 )

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Erste Hilfe im Betrieb - Vorschriften und Normen


Eine Information des BVMed

Die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 39/1,3 "Mittel und Einrichtungen zu Ersten Hilfe" vom 21. August 1996 beschreibt, wie Betriebe und Baustellen nach Art der Tätigkeit und Anzahl der Beschäftigten mit Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen mit Erste-Hilfe-Material ausgestattet sein müssen.

Anzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen

BetriebsartAnzahl der Beschäftigtenkleiner Kastengroßer Kasten
Verwaltung und Handel1 - 501
( Kindergärten fallen darunter )51 - 300   2 etc.
301 - 600pro 300 = 1



Hinweis: Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden.

Nach der Arbeitsstätten-Richtlinie ist mindestens das folgende Erste-Hilfe-Material bereitzuhalten, das dem Inhalt der Normen
-  DIN 13157 Verbandkasten C (klein) und
-  DIN 13169 Verbandkasten E (groß) 
entspricht:

InhaltDIN 13157 - StückzahlDIN 13169 - Stückzahl
Heftpflaster DIN 13019 - A 5 x 2,512
Wundschnellverband DIN 13019 - E 10 x 6816
Fingerkuppenverband 510
Wundschnellverband DIN 13019 - E 18 x 2510
Pflasterstrip1020
Verbandpäckchen DIN 13151 - M36
Verbandpäckchen DIN 13151 - G24
Verbandtuch DIN 13152 - BR12
Verbandtuch DIN 13152 - A12
Kompresse 10 x 10612
Augenkompresse24
Rettungsdecke12
Fixierbinde DIN 61634 - FB 636
Fixierbinde DIN 61634 - FB 836
Netzverband für Extremitäten12
Dreiecktuch DIN 13168 - D12
Schere DIN 58279 - B 19011
Vliesstoff-Tuch1020
Folienbeutel24
Einmalhandschuh DIN EN 45548
Erste-Hilfe-Broschüre11
Inhaltsverzeichnis11

Nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfalldatums soll das Erste-Hilfe-Material ersetzt werden.

Der Bundesfachverband Medizinprodukte Industrie e.V. (BVMed) hat ein Merkblatt zum Herunterladen, dies finden Sie hier.

Verbandmittel können auch in anderen Behältnissen, z.B. Verbandschränken, bereitgehalten werden. 

==> bei sterilen Verbandstoffen sind gemäß Medizin-Produkte-Gesetz Verfalldaten zu beachten und die Verbandbücher zur Unfalldokumentation sind nicht zu vergessen!

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